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BFSG Regelungen: Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit

Hier erfahren Sie, wie die verschiedenen Regelungen und Standards zusammenwirken und was sie konkret für Ihre digitalen Angebote bedeuten. Wir übersetzen die komplexen Anforderungen in praktische Schritte.

Übersicht der BFSG-Regelungen

Inhaltliche Kernpunkte des BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verfolgt einen umfassenden Ansatz für digitale Angebote:

  • Produkte und Dienste müssen von Anfang an barrierefrei gestaltet sein
  • Barrierefreiheit muss in allen Entwicklungsphasen berücksichtigt werden
  • Updates und Änderungen dürfen die Barrierefreiheit nicht beeinträchtigen

Folgende Aspekte müssen bei der Umsetzung berücksichtigt werden:

  • Barrierefreie Benutzeroberflächen
  • Alternative Bedienungsmöglichkeiten
  • Kompatibilität mit Hilfsmitteln
  • Verständliche Produktinformationen
  

Countdown zur Barrierefreiheit: Wichtige BFSG-Daten auf einen Blick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat einen mehrjährigen Entwicklungsprozess durchlaufen – von der europäischen Initiative bis zur nationalen Umsetzung in Deutschland. Diese Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit und hilft Ihnen, die bevorstehenden Fristen im Blick zu behalten.

Die gesetzlichen Anforderungen treten am 28. Juni 2025 in Kraft, was bedeutet, dass bis zu diesem Datum alle relevanten digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sein müssen. Für bestehende Selbstbedienungsterminals gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 2030. Wir empfehlen, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um Risiken zu minimieren und von einer strukturierten, kostengünstigen Implementierung zu profitieren.

28. Juni 2019

Veröffentlichung European Accessibility Act (EAA)

Abgeschlossen

1. März 2021

Referentenentwurf BFSG

Abgeschlossen

24. März 2021

Kabinettsbeschluss

Abgeschlossen

20. Mai 2021

Verabschiedung im Bundestag

Abgeschlossen

16. Juli 2021

Veröffentlichung BFSG

Abgeschlossen

28. Juni 2025

Inkrafttreten der BFSG-Anforderungen

Bevorstehend

2030

Ende der Übergangsfrist für bestehende Selbstbedienungsterminals

Bevorstehend

BITV, EN und WCAG: Die technischen Säulen des BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz steht nicht für sich allein, sondern ist eingebettet in ein Netzwerk aus ergänzenden Regelungen und technischen Standards. Diese Vorschriften konkretisieren die allgemeinen Anforderungen des BFSG und bieten praktische Orientierung für die technische Umsetzung. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten ergänzenden Regelwerke und deren Zusammenhang mit dem BFSG, damit Sie die relevanten technischen Standards identifizieren und gezielt anwenden können.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ergänzt das BFSG durch:

  • Konkrete technische Vorgaben
  • Spezifische Anforderungen an Webseiten
  • Standards für mobile Anwendungen
  • Vorgaben für Dokumente

Bezug zum BFSG: Die BITV 2.0 liefert die konkreten technischen Standards, auf die sich das BFSG bei der Umsetzung von Barrierefreiheit im Web stützt.

Weitere Infos zur BITV 2.0: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/bitv2-0/bitv2-0-node.html

Diese europäische Norm (EN) bildet die technische Grundlage:

  • Harmonisierte Anforderungen in der EU
  • Basis für die CE-Kennzeichnung
  • Detaillierte technische Spezifikationen
  • Testverfahren und Konformitätsbewertung

Bezug zum BFSG: Das BFSG verweist direkt auf die EN 301 549 als maßgeblichen technischen Standard für die Konformitätsbewertung von Produkten und Dienstleistungen.

Weitere Infos zur EN 301 549: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/en301549/en301549-node.html

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren:

  • International anerkannte Standards
  • Prüfbare Erfolgskriterien
  • Technologieunabhängige Anforderungen
  • Best-Practice-Beispiele

Bezug zum BFSG: Die im BFSG geforderte Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 bildet den Mindeststandard für barrierefreie Webinhalte.

Weitere Infos zu den WCAG 2.1: https://www.w3.org/TR/WCAG21/

Internationale Barrierefreiheits-Vorreiter: Was wir von anderen Ländern lernen können

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland steht in einer Reihe mit ähnlichen Regelungen weltweit. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass andere Länder bereits langjährige Erfahrungen mit vergleichbaren Gesetzen gesammelt haben. Diese internationalen Vorbilder bieten wertvolle Einblicke in bewährte Praktiken, Umsetzungsstrategien und langfristige Auswirkungen von Barrierefreiheitsanforderungen.

Wir stellen Ihnen die wichtigsten internationalen Standards vor und erläutern, welche Erkenntnisse daraus für die praktische Umsetzung des BFSG in Deutschland relevant sind. Diese Beispiele können Ihnen als Orientierung dienen und helfen, von den Erfahrungen anderer zu profitieren.

Der Americans with Disabilities Act (ADA) von 1990 ist ein umfassendes Bürgerrechtsgesetz in den USA mit weitreichenden Auswirkungen auf die digitale Barrierefreiheit:

  • Anwendungsbereich:
    • Öffentliche und private Einrichtungen
    • Digitale Dienste und Webangebote
    • Arbeitsplätze und Bildungseinrichtungen
  • Konkrete Anforderungen:
    • Barrierefreie Toiletten und Zugänge
    • Zugängliche Hotelzimmer
    • Spezielle Fahrzeugausstattungen (z.B. Handgas)
    • Barrierefreie Websites und Apps
  • Section 508:
    • Spezielle Regelung für Bundeswebsites
    • Orientierung an WCAG 2.0-Standards
    • Verpflichtend für Projekte mit Bundesmitteln

Bezug zum BFSG: Der ADA hat durch seine Rechtsprechung wichtige Standards für digitale Barrierefreiheit etabliert, die auch im BFSG aufgegriffen werden. Besonders die Ausweitung auf digitale Angebote durch Gerichtsentscheidungen war wegweisend.

Weitere Informationen zum ADA: https://www.ada.gov/

Der Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) in Kanada zeigt seit 2005 einen erfolgreichen regionalen Ansatz:

  • Strukturierte Einführung:
    • Klare Zeitpläne für verschiedene Bereiche
    • Fokus auf digitale Zugänglichkeit
    • Einbindung aller Stakeholder
  • Technische Standards:
    • Orientierung an WCAG-Richtlinien
    • Spezifische Anforderungen für Ontario
    • Regelmäßige Aktualisierungen

Bezug zum BFSG: Der AODA demonstriert erfolgreich, wie gestaffelte Einführungsfristen – ähnlich wie im BFSG – die Umsetzung erleichtern können. Besonders die klare Strukturierung der Anforderungen diente als Vorbild.

Mehr Infos zum AODA:https://www.ontario.ca/laws/statute/05a11

Der Equality Act (EA) aus Großbritannien aus dem Jahr 2010 setzt auf einen flexiblen, aber verbindlichen Ansatz:

  • Kernkonzept: „Angemessene Anpassungen“
    • Individuelle Bewertung der Maßnahmen
    • Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit
    • Fokus auf praktische Lösungen
  • Digitale Anforderungen:
    • Barrierefreie Websites und Apps
    • Zugängliche Online-Dienste
    • Alternative Kommunikationswege

Bezug zum BFSG: Der pragmatische Ansatz der „angemessenen Anpassungen“ findet sich im BFSG in der Verhältnismäßigkeitsprüfung wieder, besonders relevant für kleine und mittlere Unternehmen.

Mehr Infos zum EA: https://www.gov.uk/guidance/equality-act-2010-guidance

Diese internationalen Beispiele zeigen, dass digitale Barrierefreiheit weltweit an Bedeutung gewinnt und erfolgreiche Umsetzungsstrategien existieren. Wir helfen Ihnen, diese Erkenntnisse für Ihre eigene BFSG-Umsetzung nutzbar zu machen