BFSG Regelungen: Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit
Hier erfahren Sie, wie die verschiedenen Regelungen und Standards zusammenwirken und was sie konkret für Ihre digitalen Angebote bedeuten. Wir übersetzen die komplexen Anforderungen in praktische Schritte.
Übersicht der BFSG-Regelungen
Inhaltliche Kernpunkte des BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verfolgt einen umfassenden Ansatz für digitale Angebote:
Countdown zur Barrierefreiheit: Wichtige BFSG-Daten auf einen Blick
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat einen mehrjährigen Entwicklungsprozess durchlaufen – von der europäischen Initiative bis zur nationalen Umsetzung in Deutschland. Diese Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit und hilft Ihnen, die bevorstehenden Fristen im Blick zu behalten.
Die gesetzlichen Anforderungen treten am 28. Juni 2025 in Kraft, was bedeutet, dass bis zu diesem Datum alle relevanten digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sein müssen. Für bestehende Selbstbedienungsterminals gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 2030. Wir empfehlen, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um Risiken zu minimieren und von einer strukturierten, kostengünstigen Implementierung zu profitieren.
Datum 130_23eae6-c2> |
Ereignis 130_f3b4c7-1d> |
Status 130_00cbd0-52> |
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28. Juni 2019 130_10f57a-5a> |
Veröffentlichung European Accessibility Act (EAA) 130_728944-5b> |
Abgeschlossen 130_d06be6-e8> |
1. März 2021 130_5372e1-45> |
Referentenentwurf BFSG 130_cf097d-d0> |
Abgeschlossen 130_3d5e83-f3> |
24. März 2021 130_042d6b-67> |
Kabinettsbeschluss 130_b47923-49> |
Abgeschlossen 130_5c45d0-8c> |
20. Mai 2021 130_e8e5f9-d2> |
Verabschiedung im Bundestag 130_b9d935-5b> |
Abgeschlossen 130_b2060b-7a> |
16. Juli 2021 130_2283b8-80> |
Veröffentlichung BFSG 130_c1939f-45> |
Abgeschlossen 130_6d99cb-f4> |
28. Juni 2025 130_dc4c4d-f5> |
Inkrafttreten der BFSG-Anforderungen 130_3833a1-f1> |
Bevorstehend 130_795aa0-88> |
2030 130_f756c2-c6> |
Ende der Übergangsfrist für bestehende Selbstbedienungsterminals 130_73b449-9c> |
Bevorstehend 130_cf4c2e-92> |
BITV, EN und WCAG: Die technischen Säulen des BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz steht nicht für sich allein, sondern ist eingebettet in ein Netzwerk aus ergänzenden Regelungen und technischen Standards. Diese Vorschriften konkretisieren die allgemeinen Anforderungen des BFSG und bieten praktische Orientierung für die technische Umsetzung. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten ergänzenden Regelwerke und deren Zusammenhang mit dem BFSG, damit Sie die relevanten technischen Standards identifizieren und gezielt anwenden können.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ergänzt das BFSG durch:
- Konkrete technische Vorgaben
- Spezifische Anforderungen an Webseiten
- Standards für mobile Anwendungen
- Vorgaben für Dokumente
Bezug zum BFSG: Die BITV 2.0 liefert die konkreten technischen Standards, auf die sich das BFSG bei der Umsetzung von Barrierefreiheit im Web stützt.
Weitere Infos zur BITV 2.0: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/bitv2-0/bitv2-0-node.html
Diese europäische Norm (EN) bildet die technische Grundlage:
- Harmonisierte Anforderungen in der EU
- Basis für die CE-Kennzeichnung
- Detaillierte technische Spezifikationen
- Testverfahren und Konformitätsbewertung
Bezug zum BFSG: Das BFSG verweist direkt auf die EN 301 549 als maßgeblichen technischen Standard für die Konformitätsbewertung von Produkten und Dienstleistungen.
Weitere Infos zur EN 301 549: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/en301549/en301549-node.html
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren:
- International anerkannte Standards
- Prüfbare Erfolgskriterien
- Technologieunabhängige Anforderungen
- Best-Practice-Beispiele
Bezug zum BFSG: Die im BFSG geforderte Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 bildet den Mindeststandard für barrierefreie Webinhalte.
Weitere Infos zu den WCAG 2.1: https://www.w3.org/TR/WCAG21/
Internationale Barrierefreiheits-Vorreiter: Was wir von anderen Ländern lernen können
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland steht in einer Reihe mit ähnlichen Regelungen weltweit. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass andere Länder bereits langjährige Erfahrungen mit vergleichbaren Gesetzen gesammelt haben. Diese internationalen Vorbilder bieten wertvolle Einblicke in bewährte Praktiken, Umsetzungsstrategien und langfristige Auswirkungen von Barrierefreiheitsanforderungen.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten internationalen Standards vor und erläutern, welche Erkenntnisse daraus für die praktische Umsetzung des BFSG in Deutschland relevant sind. Diese Beispiele können Ihnen als Orientierung dienen und helfen, von den Erfahrungen anderer zu profitieren.
Der Americans with Disabilities Act (ADA) von 1990 ist ein umfassendes Bürgerrechtsgesetz in den USA mit weitreichenden Auswirkungen auf die digitale Barrierefreiheit:
- Anwendungsbereich:
- Öffentliche und private Einrichtungen
- Digitale Dienste und Webangebote
- Arbeitsplätze und Bildungseinrichtungen
- Konkrete Anforderungen:
- Barrierefreie Toiletten und Zugänge
- Zugängliche Hotelzimmer
- Spezielle Fahrzeugausstattungen (z.B. Handgas)
- Barrierefreie Websites und Apps
- Section 508:
- Spezielle Regelung für Bundeswebsites
- Orientierung an WCAG 2.0-Standards
- Verpflichtend für Projekte mit Bundesmitteln
Bezug zum BFSG: Der ADA hat durch seine Rechtsprechung wichtige Standards für digitale Barrierefreiheit etabliert, die auch im BFSG aufgegriffen werden. Besonders die Ausweitung auf digitale Angebote durch Gerichtsentscheidungen war wegweisend.
Weitere Informationen zum ADA: https://www.ada.gov/
Der Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) in Kanada zeigt seit 2005 einen erfolgreichen regionalen Ansatz:
- Strukturierte Einführung:
- Klare Zeitpläne für verschiedene Bereiche
- Fokus auf digitale Zugänglichkeit
- Einbindung aller Stakeholder
- Technische Standards:
- Orientierung an WCAG-Richtlinien
- Spezifische Anforderungen für Ontario
- Regelmäßige Aktualisierungen
Bezug zum BFSG: Der AODA demonstriert erfolgreich, wie gestaffelte Einführungsfristen – ähnlich wie im BFSG – die Umsetzung erleichtern können. Besonders die klare Strukturierung der Anforderungen diente als Vorbild.
Mehr Infos zum AODA:https://www.ontario.ca/laws/statute/05a11
Der Equality Act (EA) aus Großbritannien aus dem Jahr 2010 setzt auf einen flexiblen, aber verbindlichen Ansatz:
- Kernkonzept: „Angemessene Anpassungen“
- Individuelle Bewertung der Maßnahmen
- Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit
- Fokus auf praktische Lösungen
- Digitale Anforderungen:
- Barrierefreie Websites und Apps
- Zugängliche Online-Dienste
- Alternative Kommunikationswege
Bezug zum BFSG: Der pragmatische Ansatz der „angemessenen Anpassungen“ findet sich im BFSG in der Verhältnismäßigkeitsprüfung wieder, besonders relevant für kleine und mittlere Unternehmen.
Mehr Infos zum EA: https://www.gov.uk/guidance/equality-act-2010-guidance
Diese internationalen Beispiele zeigen, dass digitale Barrierefreiheit weltweit an Bedeutung gewinnt und erfolgreiche Umsetzungsstrategien existieren. Wir helfen Ihnen, diese Erkenntnisse für Ihre eigene BFSG-Umsetzung nutzbar zu machen