Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Barrierefreiheit
Wir bei noelith.ai sind bestrebt, unsere Website bfsg.ai im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website unter der Domain bfsg.ai, einschließlich aller Unterseiten.
Hier geht es zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Was wir bereits umgesetzt haben
Unsere Website wurde mit folgenden barrierefreien Funktionen gestaltet:
- Leichte Sprache für zentrale Inhalte
- Klare Seitenstruktur mit konsistenter Navigation und logischer Überschriftenhierarchie
- Ausreichende Farbkontraste für Text und interaktive Elemente
- Alternative Texte (Alt-Texte) für informative Bilder
- Bedienbarkeit mittels Tastatur für alle wichtigen Funktionen
- Responsive Design für die Nutzung auf verschiedenen Endgeräten
- Semantische HTML-Strukturen für bessere Screenreader-Kompatibilität
- Verständliche Sprache mit Erklärung von Fachbegriffen
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen gibt es derzeit noch folgende Einschränkungen bei der Barrierefreiheit unserer Website:
- Einige ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei
- Einige komplexe Tabellen könnten für Screenreader-Nutzer schwer zu interpretieren sein
- Bei sehr dynamischen Inhalten kann es zu Verzögerungen bei der Aktualisierung der barrierefreien Attribute kommen
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Einschränkungen zu beheben und die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.
Feedback und Kontakt
Wir sind auf Ihr Feedback angewiesen, um die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Website feststellen oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: barrierefreiheit@bfsg.ai
Telefon: +49 7161 3623007
Kontaktformular: www.bfsg.ai/kontakt
Wir bemühen uns, auf Ihr Feedback innerhalb von 5 Werktagen zu reagieren.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihr Feedback nicht angemessen berücksichtigt haben oder dass unsere Website nicht den Anforderungen zur Barrierefreiheit entspricht, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Knobelsdorffstraße 96
14059 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 259 37 89-0
E-Mail: info@bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Website: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Bewertungsmethode
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 Stufe AA. Die letzte umfassende Bewertung wurde am 15. Februar 2025 durchgeführt.
Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Unsere Internet-Seite soll für alle Menschen nutzbar sein
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Internet-Seite nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Darum haben wir viele Dinge getan, damit die Seite barriere-frei ist.
Das haben wir schon gemacht
- Man kann die Seite mit der Tastatur bedienen
- Die Texte haben eine gute Farbe und sind gut zu lesen
- Bilder haben Texte, die sagen, was auf dem Bild ist
- Die Seite kann auf allen Geräten genutzt werden
- Wir benutzen einfache Sprache
Hier gibt es noch Probleme
- Einige PDF-Dokumente sind noch nicht barriere-frei
- Manche Tabellen sind schwer zu verstehen
- Bei schnellen Änderungen kann es Probleme geben
Sie können uns helfen
Haben Sie ein Problem auf unserer Seite gefunden?
Oder haben Sie eine Idee, wie wir die Seite besser machen können?
Dann schreiben Sie uns:
E-Mail: barrierefreiheit@bfsg.ai
Telefon: +49 7161 3623007
Wir antworten innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Wenn wir nicht helfen
Wenn wir Ihnen nicht helfen oder wenn Sie glauben, dass unsere Seite nicht barriere-frei genug ist, können Sie sich beschweren:
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Knobelsdorffstraße 96
14059 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 259 37 89-0
E-Mail: info@bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 15. Februar 2025 geschrieben.
Wir prüfen die Erklärung mindestens einmal im Jahr.