Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Barrierefreiheit

Wir bei noelith.ai sind bestrebt, unsere Website bfsg.ai im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website unter der Domain bfsg.ai, einschließlich aller Unterseiten.

Hier geht es zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Was wir bereits umgesetzt haben

Unsere Website wurde mit folgenden barrierefreien Funktionen gestaltet:

  • Leichte Sprache für zentrale Inhalte
  • Klare Seitenstruktur mit konsistenter Navigation und logischer Überschriftenhierarchie
  • Ausreichende Farbkontraste für Text und interaktive Elemente
  • Alternative Texte (Alt-Texte) für informative Bilder
  • Bedienbarkeit mittels Tastatur für alle wichtigen Funktionen
  • Responsive Design für die Nutzung auf verschiedenen Endgeräten
  • Semantische HTML-Strukturen für bessere Screenreader-Kompatibilität
  • Verständliche Sprache mit Erklärung von Fachbegriffen

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen gibt es derzeit noch folgende Einschränkungen bei der Barrierefreiheit unserer Website:

  • Einige ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei
  • Einige komplexe Tabellen könnten für Screenreader-Nutzer schwer zu interpretieren sein
  • Bei sehr dynamischen Inhalten kann es zu Verzögerungen bei der Aktualisierung der barrierefreien Attribute kommen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Einschränkungen zu beheben und die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.

Feedback und Kontakt

Wir sind auf Ihr Feedback angewiesen, um die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Website feststellen oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: barrierefreiheit@bfsg.ai
Telefon: +49 7161 3623007
Kontaktformular: www.bfsg.ai/kontakt

Wir bemühen uns, auf Ihr Feedback innerhalb von 5 Werktagen zu reagieren.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihr Feedback nicht angemessen berücksichtigt haben oder dass unsere Website nicht den Anforderungen zur Barrierefreiheit entspricht, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Knobelsdorffstraße 96
14059 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 259 37 89-0
E-Mail: info@bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Website: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Bewertungsmethode

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 Stufe AA. Die letzte umfassende Bewertung wurde am 15. Februar 2025 durchgeführt.


Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Unsere Internet-Seite soll für alle Menschen nutzbar sein

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Internet-Seite nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Darum haben wir viele Dinge getan, damit die Seite barriere-frei ist.

Das haben wir schon gemacht

  • Man kann die Seite mit der Tastatur bedienen
  • Die Texte haben eine gute Farbe und sind gut zu lesen
  • Bilder haben Texte, die sagen, was auf dem Bild ist
  • Die Seite kann auf allen Geräten genutzt werden
  • Wir benutzen einfache Sprache

Hier gibt es noch Probleme

  • Einige PDF-Dokumente sind noch nicht barriere-frei
  • Manche Tabellen sind schwer zu verstehen
  • Bei schnellen Änderungen kann es Probleme geben

Sie können uns helfen

Haben Sie ein Problem auf unserer Seite gefunden?
Oder haben Sie eine Idee, wie wir die Seite besser machen können?
Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: barrierefreiheit@bfsg.ai
Telefon: +49 7161 3623007

Wir antworten innerhalb von 5 Arbeitstagen.

Wenn wir nicht helfen

Wenn wir Ihnen nicht helfen oder wenn Sie glauben, dass unsere Seite nicht barriere-frei genug ist, können Sie sich beschweren:

Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Knobelsdorffstraße 96
14059 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 259 37 89-0
E-Mail: info@bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 15. Februar 2025 geschrieben.
Wir prüfen die Erklärung mindestens einmal im Jahr.